Luther1912(i)
4 Will er aber sein Speisopfer tun vom Gebackenen im Ofen, so nehme er Kuchen von Semmelmehl, ungesäuert, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.
5 Ist aber dein Speisopfer etwas vom Gebackenen in der Pfanne, so soll's von ungesäuertem Semmelmehl mit Öl gemengt sein;
6 und sollst's in Stücke zerteilen und Öl darauf gießen, so ist's ein Speisopfer.
7 Ist aber dein Speisopfer etwas auf dem Rost Geröstetes, so sollst du es von Semmelmehl mit Öl machen