Luther1912(i)
2 Die alten Weiber als Mütter, die jungen als Schwestern mit aller Keuschheit.
3 Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind.
4 So aber eine Witwe Enkel oder Kinder hat, solche laß zuvor lernen, ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor Gott.