Luther1545_Strongs(i) 9 H312 daß du nicht den Fremden H1935 gebest deine Ehre H5414 und H8141 deine Jahre H394 dem Grausamen, 10 H5237 daß sich nicht Fremde H3581 von deinem Vermögen H7646 sättigen H6089 , und deine Arbeit H2114 nicht sei in eines andern H1004 Haus, 11 H1320 und H319 müssest hernach H5098 seufzen H7607 , wenn du dein Leib H3615 und Gut verzehret hast,