Luther1545(i)
3 und wollt dem HERRN Opfer tun, es sei ein Brandopfer oder ein Opfer zum besondem Gelübde, oder ein freiwillig Opfer, oder euer Festopfer, auf daß ihr dem HERRN einen süßen Geruch machet von Rindern oder von Schafen:
4 wer nun seine Gabe dem HERRN opfern will, der soll das Speisopfer tun, einen Zehnten Semmelmehls, gemenget mit Öl, eines vierten Teils vom Hin,
5 und Wein zum Trankopfer, auch eines vierten Teils vom Hin, zum Brandopfer, oder sonst zum Opfer, da ein Lamm geopfert wird.
6 Da aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen zween Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, eines dritten Teils vom Hin,
7 und Wein zum Trankopfer, auch des dritten Teils vom Hin. Das sollst du dem HERRN zum süßen Geruch opfern.
8 Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besondern Gelübdopfer oder zum Dankopfer dem HERRN machen,
9 so sollst du zu dem Rinde ein Speisopfer tun, drei Zehnten Semmelmehls, gemenget mit Öl, eines halben Hin,
10 und Wein zum Trankopfer, auch ein halb Hin. Das ist ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch.
11 Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf, von Lämmern und Ziegen.
12 Danach die Zahl ist dieser Opfer, danach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.