Luther1545(i)
20 Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage seiner Salbung: das zehnte Teil Epha vom Semmelmehl des täglichen Speisopfers, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
21 In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN.
22 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbet wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Recht dem HERRN; es soll ganz verbrannt werden.
23 Denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.
24 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
25 Säge Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers: An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist das Allerheiligste.
26 Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
27 Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweihet. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.
28 Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
29 Was männlich ist unter den Priestern, sollen davon essen; denn es ist das Allerheiligste.
30 Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.
7 1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.
2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,
4 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
6 Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist das Allerheiligste.
7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und soll des Priesters sein, der dadurch versöhnet.