Luther1545(i)
14 Wenn sieben Jahre um sind, so soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Ebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedienet hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
15 So habt ihr euch heute bekehret und getan, das mir wohlgefiel, daß ihr ein Freijahr ließet ausrufen, ein jeglicher seinem Nächsten, und habt des einen Bund gemacht vor mir im Hause, das nach meinem Namen genannt ist.