Luther1545(i)
18 Am vierzehnten Tage des ersten Monden, des Abends, sollt ihr ungesäuert Brot essen, bis an den einundzwanzigsten Tag des Monden an dem Abend,
19 daß man sieben Tage kein gesäuert Brot finde in euren Häusern. Denn wer gesäuert Brot isset, des Seele soll ausgerottet werden von der Gemeinde Israel, es sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande.
20 Darum so esset kein gesäuert Brot, sondern eitel ungesäuert Brot in allen euren Wohnungen.