ELB1905(i)
17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, Eig. mit einem Handstein, dh. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. [V. 18]: Handwerkzeug wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.