ELB1905(i)
14 und die Sünde wird bekannt, Eig. wird die Sünde bekannt die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jahwe, und man soll den Farren vor Jahwe schlachten.
16 Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft,
17 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jahwe gegen den Vorhang hin.
18 Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jahwe, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
19 Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern.
20 Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.
21 Und er O. man soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er O. man den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung.