ELB1905(i)
19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
21 Und wenn jemand dem Jahwe ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, Eig. abzusondern, zu weihen oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.