ELB1905(i)
33 sie sollen die Dinge essen, durch welche Sühnung geschehen ist, um sie zu weihen, um sie zu heiligen; ein Fremder aber soll nicht davon essen, denn sie dh. die Dinge sind heilig.
34 Und wenn von dem Fleische der Einweihung und von dem Brote etwas übrigbleibt bis an den Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen; es soll nicht gegessen werden, denn es ist heilig.