ELB1905(i)
17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jahwe, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jahwe, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände.
20 Wenn du deine Oliven Eig. deinen Olivenbaum abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.