ELB1905(i)
2 Und du sollst Jahwe, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Orte, den Jahwe erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, denn in Eile bist du aus dem Lande Ägypten herausgezogen, auf daß du gedenkest des Tages deines Auszugs aus dem Lande Ägypten alle Tage deines Lebens.
4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.
5 Du kannst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die Jahwe, dein Gott, dir gibt;
6 sondern an dem Orte, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten;
7 und du sollst es braten und essen an dem Orte, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen.
8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tage ist eine Festversammlung Jahwe, deinem Gott; du sollst kein Werk tun.