ELB1905(i)
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, O. dir verkauft wird; vergl. [2.Mose 21,2] usw.; [3.Mose 25,39] so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jahwe, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.