ELB1905(i)
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, O. dir verkauft wird; vergl. [2.Mose 21,2] usw.; [3.Mose 25,39] so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.