ELB1871(i)
10 Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.
11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen.
12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen.
13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben,