ELB1871(i)
13 Und derselbe soll ein Weib in ihrer Jungfrauschaft nehmen.
14 Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinen Völkern soll er zum Weibe nehmen.
15 Und er soll seinen Samen nicht entweihen unter seinen Völkern; denn ich bin Jehova, der ihn heiligt.