Luther1912_Strongs(i) 9 H376 daß ein jeglicher H5650 seinen Knecht H376 und ein jeglicher H8198 seine Magd H5680 , so Hebräer H5680 und Hebräerin H2670 H7971 wären, sollte freigeben H3064 , daß kein Jude H251 den andern H5647 leibeigen H5647 hielte .