14H6213 UndH259wenn einH1616FremdlingH1481bei euchH3068wohnet, der soll auch dem HErrnH6453PassahH6213halten undH2708soll‘s halten nach der SatzungH2708und RechtH6453des PassahH4941. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wieH776des LandesH249Einheimischen .