Luther1545_Strongs(i) 7 H5159 auf daß nicht die Erbteile H1121 der Kinder H3478 Israel H5437 fallen H4294 von einem Stamm H376 zum andern; denn ein H1121 jeglicher unter den Kindern H3478 Israel H1692 soll anhangen H5159 an dem Erbe H1 des Stamms seines Vaters .