Leviticus 27:15-33

Luther1545_Strongs(i)
  15 H1004 So es H1350 aber der, so es geheiliget hat H2549 , will lösen, so soll er den fünften H3254 Teil H3701 des Geldes H6187 , über das es geschätzet ist H6942 , drauf geben, so soll‘s sein werden .
  16 H376 Wenn jemand ein H7704 Stück Ackers H272 von seinem Erbgut H3068 dem HErrn H6942 heiliget, so soll er geschätzet werden H6310 , nachdem H8184 er trägt. Trägt er ein Homor Gerste H2572 , so soll er fünfzig H3701 Sekel Silbers gelten.
  17 H7704 Heiliget er aber seinen Acker H8141 vom Halljahr H6942 an, so soll er nach seiner Würde H6965 gelten .
  18 H7704 Hat er ihn H310 aber nach H3104 dem Halljahr H2803 geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen H6310 nach H3498 den übrigen H8141 Jahren H8141 zum Halljahr H3548 und H1639 danach geringer H6187 schätzen;
  19 H1350 Will aber der, so ihn geheiliget hat H7704 , den Acker H1350 lösen H6965 , so soll H2549 er den fünften H3254 Teil H3701 des Geldes H6187 , über das er geschätzet ist H6942 , drauf geben, so soll er sein werden .
  20 H376 Will er H7704 ihn H1350 aber nicht lösen H4376 , sondern verkauft H7704 ihn H312 einem andern H1350 , so soll er ihn nicht mehr lösen,
  21 H7704 sondern derselbe Acker H3104 , wenn er im Halljahr H3068 los ausgehet, soll dem HErrn H6944 heilig H2764 sein, wie ein verbannter H7704 Acker H3318 ; und H3548 soll des Priesters H272 Erbgut sein.
  22 H7704 Wenn aber jemand einen Acker H3068 dem HErrn H6942 heiliget H272 , den er gekauft hat H4736 , und nicht sein Erbgut ist,
  23 H2803 so soll ihn der Priester rechnen H4373 , was er gilt H8141 , bis an das Halljahr H3548 ; und H3117 er soll desselben Tages H6187 solche Schätzung H5414 geben H3068 , daß er dem HErrn H6944 heilig H6187 sei .
  24 H8141 Aber im Halljahr H7725 soll er wieder H7704 gelangen an denselben, von dem er ihn H7069 gekauft H272 hat H776 , daß er sein Erbgut im Lande sei.
  25 H6944 Alle Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums H6242 . Ein Sekel aber macht zwanzig H1626 Gera .
  26 H1060 Die Erstgeburt H929 unter dem Vieh H3068 , die dem HErrn H3068 sonst gebühret, soll niemand dem HErrn H6942 heiligen H376 , es sei ein H7794 Ochse H7716 oder Schaf H1069 ; denn es ist des HErrn.
  27 H6187 Ist H929 aber an dem Vieh H2931 etwas Unreines H6299 , so soll man‘s lösen H2549 nach seiner Würde und drüber geben den Fünften H3254 . Will er‘s nicht H1350 lösen H4376 , so verkaufe man‘s nach seiner Würde.
  28 H2764 Man soll kein Verbanntes H4376 verkaufen H1350 , noch lösen H376 , das jemand H3068 dem HErrn H6944 verbannet von allem, das sein ist H120 , es seien Menschen H929 Vieh H272 oder Erbacker H2764 ; denn alles Verbannte H6944 ist H3068 das Allerheiligste dem HErrn .
  29 H3808 Man soll auch keinen H2764 verbannten H120 Menschen H6299 lösen H4191 , sondern er soll des Todes H4191 sterben .
  30 H4643 Alle Zehnten H776 im Lande H2233 , beide von Samen H776 des Landes H6529 und von Früchten H6086 der Bäume H3068 , sind des HErrn H3068 und sollen dem HErrn H6944 heilig sein.
  31 H376 Will aber jemand H4643 seinen Zehnten H1350 lösen H2549 , der soll den Fünften drüber geben.
  32 H4643 Und alle Zehnten H1241 von Rindern H6629 und Schafen H7626 , und was unter der Rute H5674 gehet H6944 , das ist H6224 ein heiliger Zehnte H3068 dem HErrn .
  33 H1239 Man soll nicht fragen H2896 , ob‘s gut H7451 oder böse H4171 sei; man soll‘s auch nicht wechseln H4171 . Wird es aber jemand wechseln H8545 , so soll beides H6944 heilig H1350 sein und nicht gelöset werden .