Luther1545_Strongs(i)
15
H1004
So es
H1350
aber der, so es geheiliget hat
H2549
, will lösen, so soll er den fünften
H3254
Teil
H3701
des Geldes
H6187
, über das es geschätzet ist
H6942
, drauf geben, so soll‘s sein werden .
16
H376
Wenn jemand ein
H7704
Stück Ackers
H272
von seinem Erbgut
H3068
dem HErrn
H6942
heiliget, so soll er geschätzet werden
H6310
, nachdem
H8184
er trägt. Trägt er ein Homor Gerste
H2572
, so soll er fünfzig
H3701
Sekel Silbers gelten.
17
H7704
Heiliget er aber seinen Acker
H8141
vom Halljahr
H6942
an, so soll er nach seiner Würde
H6965
gelten .
18
H7704
Hat er ihn
H310
aber nach
H3104
dem Halljahr
H2803
geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen
H6310
nach
H3498
den übrigen
H8141
Jahren
H8141
zum Halljahr
H3548
und
H1639
danach geringer
H6187
schätzen;
19
H1350
Will aber der, so ihn geheiliget hat
H7704
, den Acker
H1350
lösen
H6965
, so soll
H2549
er den fünften
H3254
Teil
H3701
des Geldes
H6187
, über das er geschätzet ist
H6942
, drauf geben, so soll er sein werden .
20
H376
Will er
H7704
ihn
H1350
aber nicht lösen
H4376
, sondern verkauft
H7704
ihn
H312
einem andern
H1350
, so soll er ihn nicht mehr lösen,
21
H7704
sondern derselbe Acker
H3104
, wenn er im Halljahr
H3068
los ausgehet, soll dem HErrn
H6944
heilig
H2764
sein, wie ein verbannter
H7704
Acker
H3318
; und
H3548
soll des Priesters
H272
Erbgut sein.
22
H7704
Wenn aber jemand einen Acker
H3068
dem HErrn
H6942
heiliget
H272
, den er gekauft hat
H4736
, und nicht sein Erbgut ist,
23
H2803
so soll ihn der Priester rechnen
H4373
, was er gilt
H8141
, bis an das Halljahr
H3548
; und
H3117
er soll desselben Tages
H6187
solche Schätzung
H5414
geben
H3068
, daß er dem HErrn
H6944
heilig
H6187
sei .
24
H8141
Aber im Halljahr
H7725
soll er wieder
H7704
gelangen an denselben, von dem er ihn
H7069
gekauft
H272
hat
H776
, daß er sein Erbgut im Lande sei.
25
H6944
Alle Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums
H6242
. Ein Sekel aber macht zwanzig
H1626
Gera .
26
H1060
Die Erstgeburt
H929
unter dem Vieh
H3068
, die dem HErrn
H3068
sonst gebühret, soll niemand dem HErrn
H6942
heiligen
H376
, es sei ein
H7794
Ochse
H7716
oder Schaf
H1069
; denn es ist des HErrn.
27
H6187
Ist
H929
aber an dem Vieh
H2931
etwas Unreines
H6299
, so soll man‘s lösen
H2549
nach seiner Würde und drüber geben den Fünften
H3254
. Will er‘s nicht
H1350
lösen
H4376
, so verkaufe man‘s nach seiner Würde.
28
H2764
Man soll kein Verbanntes
H4376
verkaufen
H1350
, noch lösen
H376
, das jemand
H3068
dem HErrn
H6944
verbannet von allem, das sein ist
H120
, es seien Menschen
H929
Vieh
H272
oder Erbacker
H2764
; denn alles Verbannte
H6944
ist
H3068
das Allerheiligste dem HErrn .
29
H3808
Man soll auch keinen
H2764
verbannten
H120
Menschen
H6299
lösen
H4191
, sondern er soll des Todes
H4191
sterben .
30
H4643
Alle Zehnten
H776
im Lande
H2233
, beide von Samen
H776
des Landes
H6529
und von Früchten
H6086
der Bäume
H3068
, sind des HErrn
H3068
und sollen dem HErrn
H6944
heilig sein.
31
H376
Will aber jemand
H4643
seinen Zehnten
H1350
lösen
H2549
, der soll den Fünften drüber geben.