Luther1545_Strongs(i)
39
H251
Wenn dein Bruder
H5650
verarmet neben dir und
H4376
verkauft
H5647
sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen
H5656
als einen Leibeigenen,
40
H8453
sondern wie ein Taglöhner und Gast
H8141
soll er bei dir sein und bis an das Halljahr
H5647
bei dir dienen .
41
H3318
Dann soll er von
H1121
dir los ausgehen und seine Kinder
H7725
mit ihm; und soll wiederkommen
H4940
zu seinem Geschlecht
H1
und zu seiner Väter
H272
Habe .
42
H5650
Denn sie sind meine Knechte
H3318
, die ich aus
H776
Ägyptenland
H4376
geführet habe; darum soll man sie nicht
H4466
auf leibeigene Weise verkaufen.
43
H6531
Und sollst nicht mit der Strenge
H7287
über sie herrschen
H3372
, sondern dich fürchten
H430
vor deinem GOtt .
44
H5650
Willst du aber leibeigene Knechte
H5650
und
H519
Mägde
H7069
haben, so sollst du sie kaufen
H1471
von den Heiden
H5439
, die um euch her sind,
45
H1481
von den Gästen, die Fremdlinge unter euch
H1121
sind, und
H4940
von ihren Nachkommen
H776
, die sie bei euch in eurem Lande
H3205
zeugen: dieselben sollt ihr
H272
zu eigen haben
46
H5157
und sollt sie besitzen
H1121
, und eure Kinder
H310
nach euch
H272
, zum Eigentum
H5769
für
H3423
und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein
H5647
lassen
H251
. Aber über eure Brüder
H1121
, die Kinder
H3478
Israel
H376
, soll keiner
H251
des andern
H7287
herrschen
H6531
mit der Strenge .