Luther1545_Strongs(i)
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H6327
Es soll
H5387
auch der Fürst
H5971
dem Volk
H3947
nichts nehmen
H5159
von seinem Erbteil
H272
, noch sie aus ihren eigenen Gütern
H3238
stoßen
H272
, sondern soll sein eigen
H1121
Gut auf seine Kinder
H5157
erben
H5971
, auf daß meines Volks
H376
nicht jemand
H272
von seinem Eigentum zerstreuet werde.