2H8059 Also soll‘s aber zugehen mit dem ErlaßjahrH7453: Wenn einer seinem NächstenH8058etwas borget, der soll‘s ihm erlassenH5065und soll‘s nichtH3027einmahnen vonH7453seinem NächstenH251oder von seinem BruderH1697; denn esH7121heißtH8059ein ErlaßjahrH3068dem HErrn .