Luther1545_Strongs(i)
4
H1847
Und
H1697
das
H5127
soll die Sache sein, daß dahin fliehe
H7523
, der einen Totschlag getan hat
H7453
, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen
H5221
Nächsten schlägt
H2425
, nicht vorsätzlich, und hat
H8130
vorhin keinen Haß
H8543
auf ihn gehabt,
5
H7453
sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten
H3293
in den Wald
H935
ginge
H6086
, Holz
H2404
zu hauen
H6086
, und
H3027
holete mit der Hand
H1631
die Axt
H3772
aus, das
H6086
Holz
H1270
abzuhauen, und das Eisen
H5394
führe vom
H4672
Stiel und träfe
H7453
seinen
H4191
Nächsten, daß er stürbe
H5892
, der soll in dieser Städte
H259
eine
H5127
fliehen
H2425
, daß er lebendig bleibe,
6
H3588
auf daß
H7523
nicht der Bluträcher dem Totschläger
H7291
nachjage
H3588
, weil
H3824
sein Herz
H3179
erhitzt ist
H5381
, und ergreife ihn
H1870
, weil der Weg
H7235
so ferne ist
H5221
, und schlage
H5315
ihm seine SeeLE
H4941
, so doch kein Urteil
H4194
des Todes
H8130
an ihm ist
H1350
, weil er keinen Haß vorhin zu ihm getragen hat .