Exodus 26:15-29

Luther1545(i) 15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen. 16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17 Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18 Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag. 19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen. 20 Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen 21 und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett. 22 Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen. 23 Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung, 24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer, 25 daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett. 26 Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung 27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend. 28 Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern. 29 Und sollst die Bretter mit Golde überziehen und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein tue.