ELB1905_Strongs(i)
1
H5315
Und wenn jemand
H2398
sündigt
H5046
, daß er
H6963
die Stimme
H5707
des Fluches hört, und er war Zeuge
H176
, sei es daß er es gesehen oder
H3045
gewußt
H8085
hat
H7200
, wenn er es nicht anzeigt, so soll
H5771
er seine Ungerechtigkeit
H5375
tragen;
2
H5315
oder wenn jemand
H2931
irgend etwas Unreines
H5060
anrührt
H1697
, sei es das
H5038
Aas
H2931
eines unreinen
H2416
wilden Tieres
H5038
, oder das Aas
H2931
eines unreinen
H5038
Viehes, oder das Aas
H2931
eines unreinen
H5956
kriechenden Tieres, ist es ihm auch verborgen
H2931
, so ist er unrein
H816
und schuldig;
3
H2932
oder wenn er die Unreinigkeit
H120
eines Menschen
H5060
anrührt
H2932
, was für eine Unreinigkeit
H2930
von ihm es auch sei, durch welche er unrein
H3045
wird, und es ist
H5956
ihm verborgen
H816
, erkennt er es, so ist er schuldig;
4
H5315
oder wenn jemand
H8193
schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen
H7489
redet, Böses oder Gutes zu tun
H259
, nach allem was ein
H120
Mensch
H7650
mit einem Schwur
H3190
unbesonnen reden mag, und es
H3045
ist
H5956
ihm verborgen
H816
, erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen.