49H1320 Entweder seinH1730OheimH1121oder der SohnH1730seines OheimsH1350mag ihn lösenH4940, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem GeschlechtH1350mag ihn lösenH1350; oder hatH3027seine HandH5381etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.