ELB1905_Strongs(i)
27
H3318
Und
H6499
den Farren
H2403
des Sündopfers
H8163
und den Bock
H2403
des Sündopfers
H1818
, deren Blut
H3722
hineingebracht worden ist, um Sühnung
H6944
zu tun im Heiligtum
H2351
, soll man hinausschaffen außerhalb
H4264
des Lagers
H935
, und ihre Häute und ihr
H1320
Fleisch
H6569
und ihren Mist
H784
mit Feuer
H8313
verbrennen .