1H7379 Wenn ein HaderH582zwischen MännernH7561entsteht, undH5066sieH4941vor GerichtH8199treten, und man richtetH6662sie, so soll man den Gerechten gerechtH6663sprechenH7563und den Schuldigen schuldig .
2H4557 Und es sollH5221geschehen, wenn der Schuldige SchlägeH1121verdient hatH1767, soH8199soll der RichterH5221ihnH6440niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.