17H2889 undH4207die GabelnH7184und die Sprengschalen und die KannenH2091von reinem GoldeH4948; und das GewichtH2091für die goldenenH3713BecherH4948, nach dem GewichtH3701eines jeden Bechers, und für die silbernenH3713Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers;