ELB1905
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8 Und wer irgend binnen drei Tagen nicht käme, nach dem Rate der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe sollte verbannt, dh. wahrsch. dem Heiligtum verfallen; vergl. [3.Mose 27,21] usw und er selbst aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.