Exodus 21:28-32

ELB1905(i) 28 Und wenn ein Ochse Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, W. daß er stirbt so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer W. er ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.