Luther1912_Strongs(i)
5
H251
Wenn Brüder
H3162
beieinander
H3427
wohnen
H259
und einer
H4191
stirbt
H1121
ohne Kinder
H4191
, so soll des Verstorbenen
H802
Weib
H2114
nicht einen fremden
H376
Mann
H2351
draußen
H2993
nehmen; sondern ihr Schwager
H935
soll sich zu ihr tun
H802
und sie zum Weibe
H3947
nehmen
H2992
und sie ehelichen .
6
H1060
Und den ersten
H3205
Sohn, den sie gebiert
H6965
, soll er bestätigen
H8034
nach dem Namen
H4191
seines verstorbenen
H251
Bruders
H8034
, daß sein Name
H4229
nicht vertilgt
H3478
werde aus Israel .
7
H2654
Gefällt
H376
es aber dem Mann
H2994
nicht, daß er sein Schwägerin
H3947
nehme
H2994
, so soll sie, seine Schwägerin
H5927
, hinaufgehen
H8179
unter das Tor
H2205
vor die Ältesten
H559
und sagen
H2993
: Mein Schwager
H3985
weigert
H251
sich, seinem Bruder
H8034
einen Namen
H6965
zu erwecken
H3478
in Israel
H14
, und will
H2992
mich nicht ehelichen .