20H3742 Und die CherubimH3671sollen FlügelH6566ausbreitenH3671, oben überher, daß sie mit ihren FlügelnH3727den GnadenstuhlH5526bedeckenH376, und eines jeglichenH6440Antlitz gegenH251dem andernH6440stehe; und ihre Antlitze sollen aufH3727den Gnadenstuhl sehen.