ELB1905_Strongs(i)
14
H6213
Und
H1616
wenn ein Fremdling
H3068
bei euch weilt und dem Jehova
H6453
Passah
H6213
feiern will
H2708
, so soll er es feiern nach der Satzung
H6453
des Passah
H259
und nach seiner Vorschrift. Eine
H2708
Satzung
H1481
soll für euch sein, sowohl für den Fremdling
H776
als auch für den Eingeborenen des Landes .