ELB1905_Strongs(i)
2
H1121
Gebiete den Kindern
H3478
Israel
H6680
, daß sie
H3881
von ihrem Erbbesitztum den Leviten
H5892
Städte
H5414
zum Wohnen geben
H5892
; und zu den Städten
H3427
sollt ihr
H5439
einen Bezirk rings um dieselben her
H3881
den Leviten
H5414
geben .
3
H5892
Und die Städte
H3427
seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr
H929
Vieh
H7399
und für ihre Habe
H2416
und für alle ihre Tiere .
4
H5892
Und die Bezirke der Städte
H3881
, welche ihr den Leviten
H5414
geben
H5439
sollt, sollen von
H7023
der Stadtmauer
H2351
nach außen
H505
hin tausend
H520
Ellen betragen ringsum;
5
H6924
und
H2351
ihr sollt außerhalb
H5892
der Stadt
H505
auf der Ostseite zweitausend
H520
Ellen
H6828
abmessen, und
H505
auf der Südseite zweitausend
H520
Ellen
H505
, und auf der Westseite zweitausend
H520
Ellen
H505
und auf der Nordseite zweitausend
H520
Ellen
H5892
, daß die Stadt
H8432
in
H5892
der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
6
H5892
Und die Städte
H3881
, die ihr den Leviten
H5414
geben
H8337
sollt: sechs
H5414
Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben
H5127
sollt, damit dahin fliehe
H7523
, wer einen Totschlag begangen hat
H8147 -H705
; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzig
H5892
Städte
H5414
geben .
7
H5892
Alle die Städte
H3881
, die ihr den Leviten
H5414
geben
H8083
sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzig
H5892
Städte sein.
8
H376
Und
H5892
was die Städte
H272
betrifft, die ihr von dem Eigentum
H1121
der Kinder
H3478
Israel
H5414
geben
H7227
sollt-von dem Stamme, der viel
H7235
hat, sollt ihr viel
H4592
nehmen, und von dem, der wenig
H4591
hat, sollt ihr wenig
H6310
nehmen; jeder Stamm soll nach
H5159
Verhältnis seines Erbteils
H5157
, das er erben
H5892
wird, von seinen Städten
H3881
den Leviten
H5414
geben .