52H899 Und man soll das KleidH6785, oder die Kette oder den Einschlag von WolleH3627oder von Linnen, oder jedes GerätH5785von FellH8313, woran das Übel ist, verbrennenH3992; denn es ist ein fressenderH5061AussatzH784: es soll mit FeuerH8313verbrannt werden .