ELB1905_Strongs(i)
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H6213
und
H3117
daß diese Tage
H5486
im Andenken bleiben und gefeiert werden
H5674
sollten in
H1755
jedem einzelnen Geschlecht
H4082
, in jeder einzelnen Familie, in jeder einzelnen Landschaft
H5892
und in jeder einzelnen Stadt
H8432
; und daß diese Purimtage unter
H3064
den Juden
H2142
nicht
H4940
untergehen, und ihr
H2143
Andenken nicht
H1755
aufhören sollte bei
H2233
ihren Nachkommen .