Leviticus 5:16

ELB1905(i) 16 Und was er an dem Heiligen Eig. von den heiligen [od. geheiligten, geweihten] Dingen weg, dh. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.