Leviticus 25:50

ELB1905(i) 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. dh. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden