Exodus 21:28

ELB1905(i) 28 Und wenn ein Ochse Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, W. daß er stirbt so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.